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1. Angebot und Abschluss
Allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäfts-
und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen
Vertragsabschluß schriftlich anerkennen. Unsere Angebote sind freibleibend.
Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ebenso
sind mündliche Bestellungen für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie
schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der
Rechnung entsprechen.
2. Preise und Zahlungen
Unsere Preise sind Nettopreise in EURO. Preiserhöhungen bleiben, sofern
diesen keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, vorbehalten. Zur
Berechnung kommt der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Warenlieferungen / Aufträgen über
Geräte und Einrichtungsgegenstände werden Anlieferung, Montage und
Inbetriebsetzung berechnet, falls nicht eine anderslautende Vereinbarung in
schriftlicher Form getroffen wurde. Bei sämtlichen Reparaturaufträgen werden
Fahrtzeit, Fahrzeugkosten und eventuell Montagezeit gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, wenn nicht
anders vereinbart. Ein Skontonachlass wird nicht gewährt.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe des uns von
der kontoführenden Bank in Rechnung gestellten Zinssatzes, mindestens aber
in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. Gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen kann der Kunde nur
mit eigenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Entstehen nach Abschluß des Vertrages begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und gefährdet dies den
Leistungsanspruch des Verwenders, dann können wir unsere Lieferungen von
Barzahlung oder vorheriger Sicherheitsleistung abhängig machen oder von dem
Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den
Kunden über die Art der erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.
3. Lieferung
Die von uns angegebenen Liefer- und Versandtermine sind nur annähernd und
unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich
anerkannt haben. In Fällen höherer Gewalt und anderer unvorhergesehener, von
uns nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Streik,
Aussperrung, behördlicher Anordnung etc.), die uns, einen Zulieferer oder
einen Vertriebspartner betreffen, sind wir berechtigt, den Liefertermin
angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist. Wenn das Hindernis
länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles
vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich die Lieferzeit verlängert oder wir
von unseren Verpflichtungen frei werden, kann der Kunde hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten.
Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten, so ist
der Kunde berechtigt, nach Verstreichen einer uns schriftlich zu setzenden
Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen durch eingeschriebenen Brief vom
Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch kann nur geltend gemacht
werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sofern der Kunde nicht die Versendungsart bestimmt, erfolgt der Versand nach
unserer Wahl ab unserem Lager. Eine Haftung für Schäden, die beim Transport
von Ware an uns, insbesondere auch aufgrund unzulänglicher Verpackung
entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit mangelhaft verpackte Ware bei uns
eintrifft, sind wir berechtigt, die Rücksendung der Ware in einer
ordnungsgemäßen Verpackung auf Kosten des Kunden durchzuführen. Bei nicht
von uns gelieferter Ware, deren Wiederbeschaffungswert mehr als DM 5.000,--
beträgt, hat der Kunde uns schriftlich über den Wert der Ware in Kenntnis zu
setzen. Verweigert der Kunde die Annahme von uns gelieferter Ware, so können
wir eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, nach deren Ablauf wir
berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung in Höhe von mindestens 30% des Netto-Warenwertes zu
verlangen.
4. Gewährleistung / Garantieleistungen / Haftung
Handelsübliche Abweichungen der gelieferten Geräte in Konstruktion und
Ausführung, Gehäusedesign etc. (z.B. durch Neukonstruktion und/oder
Neuentwicklung oder durch die Entwicklung der Produkte bedingte technische
Änderungen, auch bei Nachlieferungen) begründen keine Rechte gegen uns.
Gelieferte Ware hat der Kunde nach Empfang auf Vollständigkeit und sichtbare
Mängel zu prüfen. Beanstandungen müssen bei Ware und Zubehör unverzüglich,
spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei Software innerhalb
von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich unter Hinzufügung einer
detaillierten Fehlerbeschreibung sowie einer Rechnungskopie erfolgen. Nach
Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr
gestellt werden.
Später auftretende, verborgene Mängel an Computer-Ware und Software, die
unserer Gewährleistung unterfallen, sind unverzüglich nach Feststellung des
Mangels schriftlich unter Angabe von Gründen und mit gleichzeitiger Vorlage
einer Kopie der Rechnung zu rügen. Mängel eines Teiles einer Lieferung
können, sofern der Rest für den Kunden verwendbar ist, nicht zur
Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Beweislast für die
Nichtverwendbarkeit der Restlieferung trägt der Kunde. Die Aufarbeitung von
Ware, die nicht von uns geliefert worden ist, wird nach Zeitaufwand
abgerechnet. Wir übernehmen keine Gewähr für die Lauffähigkeit der von uns
gelieferten Software auf nicht von uns gelieferter Ware (Hardware,
Betriebssysteme etc.).
Für von uns gelieferte Anlagen und Geräte, die in der Bundesrepublik
Deutschland betrieben werden, gewähren wir eine Garantie für die vom
Hersteller dieser Geräte gewährte Garantiedauer. Soweit die Hersteller keine
längere Garantie einräumen, gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten. Die
Garantie beginnt mit dem auf der Rechnung vermerkten Lieferdatum und
erstreckt sich auf innerhalb der Garantiezeit auftretende Gerätemängel, die
von uns unverzüglich, nach Möglichkeit innerhalb von zwei Werktagen ab
Eingang des fehlerhaften Gerätes bei uns wahlweise durch Instandsetzung oder
Ersatz defekter Teile beseitigt werden. Eine Garantieleistung wird nur
gewährt, wenn der Kunde das Gerät mit der der Lieferung zugrundeliegenden
Rechnung zur Verfügung stellt. Die Kosten für den Transport fehlerhafter
oder reparierter Geräte können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt
werden. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir haben das
Recht, die Mängelbeseitigung dreimal zu versuchen. Über Ort, Art und Umfang
der durchzuführenden Garantieleistungen sowie die Berechnung der im
Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Austausch von garantiebehafteter
Ware anfallenden Kosten entscheidet unser Kundendienst je nach Lage des
Einzelfalles. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl oder ist diese
unmöglich oder kommen wir nach schriftlicher Fristsetzung des Kunden mehr
als vier Wochen in Verzug, so ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung
entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
Kommt es infolge eines Mangels im Bereich der Software oder Ware zu
Datenverlusten, so haften wir für daraus entstehende Schäden nur bis zur
Höhe des Wiederherstellungsaufwandes, der beim Vorhandensein von
maschinenlesbaren, aktuellen und vollständigen Sicherungskopien beim Kunden
entstanden wäre. Dazu hat der Kunde für eine tägliche Datensicherung Sorge
zu tragen. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur, wenn
wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und
der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten in Form von lesbaren,
aktuellen und vollständigen Sicherungskopien zur Verfügung stehen.
Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an
den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte
Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat,
nicht widerlegt.
Nutzungsausfall ist in jedem Fall ausgeschlossen. Das Gewährleistungsrecht
des Auftraggebers entfällt vollständig bei gebrauchten Gegenständen,
außerdem, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Auftragsgegenstand
vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter
eingesetzt sind oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den
unsachgemäßen Eingriff verursacht worden sind. Dasselbe gilt, wenn der
Fehler auf unsachgemäße Benutzung und Bedienung des Auftragsgegenstandes
zurückzuführen ist. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei
Verschleißteilen. Über die vorstehende Regelung hinausgehende
Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mängelfolgeschäden, sind aus
allen Rechtsgründen ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht
entgegensteht.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Kunde ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang
an uns ab. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum dem ARSYS
Praxis-Computer-Systeme hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug -
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuziehen oder ggf. Abtretung
der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt -
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom
Vertrag.
6. Planung, Montage, Inbetriebsetzung
Das Anfertigen von Plänen über die Praxiseinrichtung, den Standort und die
Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz gehören nicht zu unseren
Verbindlichkeiten aus dem Auftrag. Für derartige über den Auftrag
hinausgehende Planungsarbeiten stellen wir eine gesonderte Rechnung. Wir
übernehmen grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur schlüsselfertigen
Einrichtung einer Praxis, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist. Insbesondere gehören Bau- und Installationsarbeiten, die im
Zusammenhang mit der Praxiseinrichtung stehen, wie das Verlegen und
Anschließen der Wasserzu- und Abflussleitungen, der Luft-, Elektrizitäts-
und Gasleitungen sowie die Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten nicht
zu unserem Leistungsumfang. Die Einrichtungsgegenstände werden durch unser
Fachpersonal montiert, in Funktion gesetzt und den gesetzlichen Vorschriften
entsprechend übergeben.
7. Reparaturen
Reparaturen und Umbauten von Geräten werden zu folgenden Bedingungen
durchgeführt: An- und Abreisezeiten, Wartezeiten und die Arbeitszeit für die
Reparaturtätigkeit werden in Rechnung gestellt. PKW-Fahrtkosten werden
berechnet. Nebenkosten, evtl. notwendige Telefonate, Fernschreibkosten etc.
werden in angefallener Höhe berechnet. Soweit Reparaturen und Umbauten nicht
in der normalen Arbeitszeit der Techniker durchgeführt werden, müssen die
entsprechenden Überstunden bzw. Nacht- und Feiertagszuschläge berechnet
werden. Benötigtes Montagematerial und evtl. speziell angefertigte
Sonderteile werden berechnet. Dies gilt insbesondere auch bei der Montage
neuer Geräte, bei denen kostenlose Aufstellung zugesagt ist. Ebenso werden
Ersatzteile berechnet. Für hilfsweise zur Verfügung gestellte Geräte wird
eine Mietgebühr berechnet. Der Eigentumsvorbehalt (Ziffer 5) bezieht sich
auf alle vorstehend genannten Reparaturleistungen sowie die erforderlichen
Arbeits- und Anfahrtskosten.
8. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein
einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder
kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht
bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden
Schaden
9. Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, sämtliche uns im Zusammenhang mit unserer Beauftragung
zugänglich werdenden Informationen geheimzuhalten und sie - soweit nicht zur
Erreichung des Vertrags-zweckes geboten - außer der Verwendung in unserer
internen EDV zum Zwecke des Kun-dendienstes, der Auftragsabwicklung und der
Kundenberatung, weder in Datenverarbeitungs-anlagen aufzuzeichnen noch an
Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die Geschäftsbedingungen und unsere gesamten Rechtsbeziehungen mit dem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Haager Kaufrechtsüber-einkommens über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden
Verbindlichkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens. Sind oder werden
einzelne Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. |