1. Angebot und Abschluss

Allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen. Unsere Angebote sind freibleibend. Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ebenso sind mündliche Bestellungen für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.

2. Preise und Zahlungen

Unsere Preise sind Nettopreise in EURO. Preiserhöhungen bleiben, sofern diesen keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, vorbehalten. Zur Berechnung kommt der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Warenlieferungen / Aufträgen über Geräte und Einrichtungsgegenstände werden Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung berechnet, falls nicht eine anderslautende Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde. Bei sämtlichen Reparaturaufträgen werden Fahrtzeit, Fahrzeugkosten und eventuell Montagezeit gesondert berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, wenn nicht anders vereinbart. Ein Skontonachlass wird nicht gewährt.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe des uns von der kontoführenden Bank in Rechnung gestellten Zinssatzes, mindestens aber in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen kann der Kunde nur mit eigenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entstehen nach Abschluß des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und gefährdet dies den Leistungsanspruch des Verwenders, dann können wir unsere Lieferungen von Barzahlung oder vorheriger Sicherheitsleistung abhängig machen oder von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

3. Lieferung

Die von uns angegebenen Liefer- und Versandtermine sind nur annähernd und unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt haben. In Fällen höherer Gewalt und anderer unvorhergesehener, von uns nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung etc.), die uns, einen Zulieferer oder einen Vertriebspartner betreffen, sind wir berechtigt, den Liefertermin angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist. Wenn das Hindernis länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich die Lieferzeit verlängert oder wir von unseren Verpflichtungen frei werden, kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Verstreichen einer uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Sofern der Kunde nicht die Versendungsart bestimmt, erfolgt der Versand nach unserer Wahl ab unserem Lager. Eine Haftung für Schäden, die beim Transport von Ware an uns, insbesondere auch aufgrund unzulänglicher Verpackung entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit mangelhaft verpackte Ware bei uns eintrifft, sind wir berechtigt, die Rücksendung der Ware in einer ordnungsgemäßen Verpackung auf Kosten des Kunden durchzuführen. Bei nicht von uns gelieferter Ware, deren Wiederbeschaffungswert mehr als DM 5.000,-- beträgt, hat der Kunde uns schriftlich über den Wert der Ware in Kenntnis zu setzen. Verweigert der Kunde die Annahme von uns gelieferter Ware, so können wir eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, nach deren Ablauf wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von mindestens 30% des Netto-Warenwertes zu verlangen.

4. Gewährleistung / Garantieleistungen / Haftung

Handelsübliche Abweichungen der gelieferten Geräte in Konstruktion und Ausführung, Gehäusedesign etc. (z.B. durch Neukonstruktion und/oder Neuentwicklung oder durch die Entwicklung der Produkte bedingte technische Änderungen, auch bei Nachlieferungen) begründen keine Rechte gegen uns.

Gelieferte Ware hat der Kunde nach Empfang auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Beanstandungen müssen bei Ware und Zubehör unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware, bei Software innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich unter Hinzufügung einer detaillierten Fehlerbeschreibung sowie einer Rechnungskopie erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr gestellt werden.

Später auftretende, verborgene Mängel an Computer-Ware und Software, die unserer Gewährleistung unterfallen, sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich unter Angabe von Gründen und mit gleichzeitiger Vorlage einer Kopie der Rechnung zu rügen. Mängel eines Teiles einer Lieferung können, sofern der Rest für den Kunden verwendbar ist, nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Beweislast für die Nichtverwendbarkeit der Restlieferung trägt der Kunde. Die Aufarbeitung von Ware, die nicht von uns geliefert worden ist, wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Wir übernehmen keine Gewähr für die Lauffähigkeit der von uns gelieferten Software auf nicht von uns gelieferter Ware (Hardware, Betriebssysteme etc.).

Für von uns gelieferte Anlagen und Geräte, die in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, gewähren wir eine Garantie für die vom Hersteller dieser Geräte gewährte Garantiedauer. Soweit die Hersteller keine längere Garantie einräumen, gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten. Die Garantie beginnt mit dem auf der Rechnung vermerkten Lieferdatum und erstreckt sich auf innerhalb der Garantiezeit auftretende Gerätemängel, die von uns unverzüglich, nach Möglichkeit innerhalb von zwei Werktagen ab Eingang des fehlerhaften Gerätes bei uns wahlweise durch Instandsetzung oder Ersatz defekter Teile beseitigt werden. Eine Garantieleistung wird nur gewährt, wenn der Kunde das Gerät mit der der Lieferung zugrundeliegenden Rechnung zur Verfügung stellt. Die Kosten für den Transport fehlerhafter oder reparierter Geräte können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir haben das Recht, die Mängelbeseitigung dreimal zu versuchen. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Garantieleistungen sowie die Berechnung der im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Austausch von garantiebehafteter Ware anfallenden Kosten entscheidet unser Kundendienst je nach Lage des Einzelfalles. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl oder ist diese unmöglich oder kommen wir nach schriftlicher Fristsetzung des Kunden mehr als vier Wochen in Verzug, so ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.

Kommt es infolge eines Mangels im Bereich der Software oder Ware zu Datenverlusten, so haften wir für daraus entstehende Schäden nur bis zur Höhe des Wiederherstellungsaufwandes, der beim Vorhandensein von maschinenlesbaren, aktuellen und vollständigen Sicherungskopien beim Kunden entstanden wäre. Dazu hat der Kunde für eine tägliche Datensicherung Sorge zu tragen. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur, wenn wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten in Form von lesbaren, aktuellen und vollständigen Sicherungskopien zur Verfügung stehen.

Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

Nutzungsausfall ist in jedem Fall ausgeschlossen. Das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers entfällt vollständig bei gebrauchten Gegenständen, außerdem, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt sind oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff verursacht worden sind. Dasselbe gilt, wenn der Fehler auf unsachgemäße Benutzung und Bedienung des Auftragsgegenstandes zurückzuführen ist. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Verschleißteilen. Über die vorstehende Regelung hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mängelfolgeschäden, sind aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum dem ARSYS Praxis-Computer-Systeme hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuziehen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Planung, Montage, Inbetriebsetzung

Das Anfertigen von Plänen über die Praxiseinrichtung, den Standort und die Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz gehören nicht zu unseren Verbindlichkeiten aus dem Auftrag. Für derartige über den Auftrag hinausgehende Planungsarbeiten stellen wir eine gesonderte Rechnung. Wir übernehmen grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Insbesondere gehören Bau- und Installationsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Praxiseinrichtung stehen, wie das Verlegen und Anschließen der Wasserzu- und Abflussleitungen, der Luft-, Elektrizitäts- und Gasleitungen sowie die Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten nicht zu unserem Leistungsumfang. Die Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal montiert, in Funktion gesetzt und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend übergeben.

7. Reparaturen

Reparaturen und Umbauten von Geräten werden zu folgenden Bedingungen durchgeführt: An- und Abreisezeiten, Wartezeiten und die Arbeitszeit für die Reparaturtätigkeit werden in Rechnung gestellt. PKW-Fahrtkosten werden berechnet. Nebenkosten, evtl. notwendige Telefonate, Fernschreibkosten etc. werden in angefallener Höhe berechnet. Soweit Reparaturen und Umbauten nicht in der normalen Arbeitszeit der Techniker durchgeführt werden, müssen die entsprechenden Überstunden bzw. Nacht- und Feiertagszuschläge berechnet werden. Benötigtes Montagematerial und evtl. speziell angefertigte Sonderteile werden berechnet. Dies gilt insbesondere auch bei der Montage neuer Geräte, bei denen kostenlose Aufstellung zugesagt ist. Ebenso werden Ersatzteile berechnet. Für hilfsweise zur Verfügung gestellte Geräte wird eine Mietgebühr berechnet. Der Eigentumsvorbehalt (Ziffer 5) bezieht sich auf alle vorstehend genannten Reparaturleistungen sowie die erforderlichen Arbeits- und Anfahrtskosten.

8. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden

9. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, sämtliche uns im Zusammenhang mit unserer Beauftragung zugänglich werdenden Informationen geheimzuhalten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertrags-zweckes geboten - außer der Verwendung in unserer internen EDV zum Zwecke des Kun-dendienstes, der Auftragsabwicklung und der Kundenberatung, weder in Datenverarbeitungs-anlagen aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die Geschäftsbedingungen und unsere gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Haager Kaufrechtsüber-einkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens. Sind oder werden einzelne Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.